HIV-Test
Patrick Braun
Bei Verdacht auf einer HIV-Infektion wird in Deutschland primär ein serologischer
Suchtest durchgeführt. Hierfür sollten nur kombinierte Assays der 4.
Generation, die sowohl HIV-Antikörper als auch das HIV-1 spezifische p24-Antigen
detektieren, verwendet werden. HIV-1 und -2, sowie deren Gruppen und Subtypen
werden mit zugelassenen Suchtests erfasst aber nicht differenziert. Die
zugelassenen Suchtests haben eine sehr hohe Sensitivität, damit keine nachweisbaren
Infektionen übersehen werden. Die Spezifität für die zugelassenen Teste beträgt
mindestens 99,5%, das bedeutet, dass theoretisch jede 200. Messung falsch
positiv wäre. Unter anderem muss deshalb ein reaktives oder grenzwertiges Ergebnis
immer durch einen Bestätigungstest überprüft werden.
Die Durchführung eines HIV-Tests ist, bedingt durch die zeitverzögerte
Antikörperbildung, erst drei Wochen nach
dem Infektionsrisiko sinnvoll. Vor der Durchführung eines HIV-Tests muss der
Patient aufgeklärt und eine entsprechend
Einwilligungserklärung eingeholt werden.
Zur Überprüfung
eines reaktiven Suchtest-Ergebnisses wird ein Antikörper-basierter
Bestätigungstest (fast immer ein Westernblot- oder Immunoblot) empfohlen. Da bei
einer HIV-Infektion die Antikörperbildung nach einer bestimmten Reihenfolge
verläuft, kann mit diesen Assays zwischen einer frühen und späteren Phase der Infektion
unterschieden werden. Beispielsweise werden die HIV-Proteine p24 und gp120 früh
und p32 erst später gebildet. Weiterhin kann mit dem Bestätigungstest zwischen
einer HIV-1 und einer HIV-2 Infektion differenziert werden.
Damit eine
HIV-Infektion bestätigt werden kann, muss mindestens gleichzeitig ein Hüllglycoprotein (env) und ein Kernprotein
(gag) oder ein Polymerase-Protein (pol)
nachweisbar sein. Dieses Kriterium gilt für Deutschland und kann in anderen
Ländern anders definiert sein. Nicht alle verfügbaren Testsysteme beinhalten alle
der nachfolgenden Genprodukte.
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env - Genprodukt |
gag - Genprodukt |
pol - Genprodukt |
HIV-1 |
gp41, gp120, gp160 |
p17, p24, p55 |
p32, p51, p66 |
HIV-2 |
gp36, gp125, gp140 |
p16, p26, p56 |
p34, p53, p68 |
Ein Ergebnis ist als
"fraglich" zu bezeichnen, wenn die oben genannten Kriterien zur Bestätigung
einer HIV-Infektion nicht erfüllt sind, da beispielsweise nur ein oder zwei
env-Genprodukte nachgewiesen wurden.
Zur Abklärung einer
frühen HIV-Infektion, sollte bei entsprechender Anamnese, eine PCR-Analyse
durchgeführt werden, da im Bestätigungstest nur HIV-spezifische Antikörper und
nicht wie im Suchtest auch HIV-spezifische Proteine "direkt" nachgewiesen
werden.
Drei Monate nach
Exposition kann eine HIV-Infektion mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen
werden, wenn keine Genprodukte nachgewiesen wurden.
Zum Ausschluss einer
Probenverwechslung oder Kontamination muss ein positiver Bestätigungstest durch
eine zweite, unabhängig gewonnene Serum- oder Plasmaprobe mittels eines
erneuten serologischen Tests bestätigt werden. Falls bei Verdacht auf eine
HIV-Infektion eine PCR-Analyse aus einer unabhängig gewonnenen Probe schon vorliegt,
kann anstelle des serologischen Tests die Viruslastbestimmung verwendet werden.
HIV-Schnelltests
zeichnen sich durch die schnelle Verfügbarkeit der Testergebnisse aus. Bei einigen Schnelltests basiert das Ergebnis nur
auf dem Nachweis von Antikörpern und nicht von spezifischen HIV-Antigenen, die
für den Nachweis einer frischen Infektion wichtig sind. Es sollten prinzipiell
nur CE-markierte Schnelltests verwendet werden die Antikörper und Antigene
nachweisen. Je nach Untersuchungsmaterial (z.B. Speichel) sind die Schnelltests
auch weniger sensitiv als die gebräuchlichen HIV-Tests der 4. Generation. Aus
diesen Gründen sollten Schnelltests nur
zur Orientierung und in Situationen, die einen akuten Handlungsbedarf
verlangen, wie zum Beispiel bei einer Postexpositionsprophylaxe, eingesetzt
werden. Selbstverständlich sind hier Bestätigungstests zwingend notwendig.
Eine bestätigte und
kontrollierte HIV-Infektion wird pseudonymisiert an das Robert-Koch-Institut gemeldet.
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